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Wohnungseigentumsverwaltung

 

 

   
Bei der Springorum Gruppe sind Sie an der richtigen Stelle, wenn es um die Verwaltung von WEG-Anlagen (Wohnungseigentümerge-meinschaften) geht. Die Probleme von Eigentümern sind vielschichtig. Die Werterhaltung des Eigentums und das reibungslose Zusammenleben der Gemein-schaft sind von den Fähigkeiten eines WEG-Verwalters abhängig. Langfristig kann nur ein Fachunternehmen die notwendigen Vorraussetzungen erfüllen.   Die Springorum Hausverwaltung bietet seit fast drei Jahrzehnten Immobilienverwaltung mit Erfahrung und Qualität. Unsere Leistungen umfassen sämtliche durch das Wohnungs-eigentumsgesetz geregelten Aufgaben bis hin zu umfanggreichen Facility Management Tätigkeiten. Hierzu zählt die fachkundige Betreuung von Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen.
Wir garantieren eine umfangreiche Betreuung des Eigentümers von der Einberufung und Leitung von Eigentümerversammlungen und
  Beiratssitzungen, über eine Erstellung der Jahresabrechnung bis zur juristischen Unter-stützung bei der Einleitung von Mahnverfahren oder der außergerichtlichen Vertretung.
Unser Unternehmen zeichnet sich durch die persönliche Ansprache und Beratung des Kunden - vor allem in rechtlichen Fragen - aus. Durch die kontinuierliche juristische Weiterbildung der Geschäftsführung erhalten unsere Kunden den Zugriff auf die neueste Rechtsprechung im Wohneigentums- und Mietrecht.

Unsere Leistungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz

   
  • Informationen und Beratung
    der Eigentümer

  • Durchführung von Eigentumsversammlungen

  • Protokollführung und Versand der Niederschrift an alle Eigentümer

  • Durchführung von Beiratssitzungen

  • Zeitnahe Umsetzung und Kontrolle von Beschlüssen

  • Rechenschaftslegung im Zuge von Kassenprüfungen

  • Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder

  • Überwachung des ausreichenden Versicherungschutzes
 
  • Kontoführung und Rechnungskontrolle

  • Buchführung und Erstellung von Vermögensstatus am Jahresende

  • Aufstellung von Wirtschaftsplänen

  • Aufsetzen und Überwachen der Hausordnung

  • Bestellung, Betreuung und Abrechnung von Handwerkern, Hausmeister oder Gartenbauern

  • Übernahme des Schriftverkehrs mit Behörden

  • Einleitung von Mahnverfahren
 
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Eigentümergemein-schaften gegenüber Gerichten und Behörden

  • Zusammenarbeit mit Sachverständigen oder Architekten

  • Kontinuierliche Objektkontrolle im Innen- und Außenbereich

  • Abschluss und Überwachung von Wartungsverträgen

  • Kontrolle der Wartung wie Aufzug, Heizung, Beleuchtung oder Brandschutzeinrichtungen

  • Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen (bei Rohrbruch-, Brand- und Sturmschäden)